Über die Funktion ‘Zuschussgruppen’ im Menü ‘Produkte’ definierst du, in welcher höhe du deine Mitarbeitenden bei ihrer Altersvorsorge bezuschussen möchtest. Hierzu kannst du entweder unserer Empfehlung folgen, oder deine ganz individuellen Zuschussgruppen definieren.
Unsere Empfehlung - Welche Zuschussgruppen die standardmäßig zur Verfügung stehen
Standardmäßig stehen dir nach deiner Registrierung als Arbeitgeber in DYNO zwei Zuschussgruppen zur Verfügung:
- Eine Zuschussgruppe, über welche du deinen Mitarbeitenden die Berechtigung zu einer bAV gewährst und ihne 20% Arbeitgeberzuschuss garantierst
- und eine Zuschussgruppe, welcher du sämtliche Mitarbeitenden zuordnen kannst, welche nicht bAV-berechtigt sein sollen. Das können z.B. Werkstudenten oder Praktikanten sein.
Wie du deine ganz individuellen Zuschussgruppen erstellen kannst
Möchtest du deine ganz individuellen Zuschussgruppen definieren, kannst du entweder die bestehenden Zuschussgruppen mit Klick auf den Stift modifizieren, oder über ‘Gruppe hinzufügen’ gänzlich neue Zuschussgruppen anlegen.
Folgende Möglichkeiten stehen dir hierzu offen:
- Du kannst die Sparbeträge deiner Mitarbeitenden prozentual oder absolut bezuschussen.
- Sofern du vermögenswirksame Leistungen anbietest kannst du anbieten, dass deine Mitarbeitenden zusätzlich zu deinem definierten Zuschuss auch ihre vermögenswirksamen Leistungen in ihre bAV einzahlen.
- Du kannst pro Zuschussgruppe individuelle Voraussetzungen wählen, beispielsweise dass Mitarbeitende ab sechs Monaten Betriebszugehörigkeit 15% Arbeitgeberzuschuss erhalten, wohingegen Mitarbeitende ab drei Jahren Betriebszugehörigkeit 25% Zuschuss erhalten. Alternativ kannst du nach Beschäftigungsart unterscheiden und beispielsweise Vollzeitkräften einen anderen Zuschuss gewähren, als Teilzeitkräften.
- Über die Zuschussgruppen in DYNO regelst du auch die grundsätzliche bAV-Berechtigung. Ordnest du Mitarbeitende einer Zuschussgruppe zu, welche keine bAV-Berechtigung hat, sind diese von deinem Angebot ausgeschlossen.